Förderverein Historischer Hafen Wanfried e.V.

 

Hier möchten wir Ihnen unseren Verein und unsere Ziele vorstellen.

 

Die Schlagdscheunen in Wanfried gehören zu den letzen Relikten des Werraendhafens. Dieses überregional bedeutsame Endhafen der Werra-Weser-Schiffahrt ist heute nur noch durch die Hafenmauer und von zwei von insgesamt fünf ursprünglich vorhandenen Lagerhäusern erkennbar.

Angeregt durch die Initiative von Ernst-Wilhelm Kalden hat sich mittlerweile ein 170 Mitglieder umfassender Verein gegründet, der sich die Wiederherstellung des Gesamtbildes des Historischen Hafens zum Ziel gesetzt hat, zu dem die Schlagdscheunen gehören. 

Der Förderverein Historischer Hafen wurde am 7. Februar 2008  gegründet.

 

1. Vorsitzender:     Hubertus Wetzestein

2. Vorsitzender:     Martin Rohmund

Schatzmeister:      Frank Susebach

Schriftführer:          Volker Masendorf

Beisitzer:             Jochim Eckhardt

Beisitzer:            Hubertus Greising

 

 

Zweck des Vereins

 

  1. Zweck des Vereins ist die finanzielle und ideelle Förderung des auf der Schlagd in Wanfried gelegenen Hafens, insbesondere in seiner Ausprägung als Umschlagsort in der Hansezeit.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:

    • Sammeln von Spenden für die Anschaffung und Unterhaltung von Schiffen und Ausstattungsgegenständen für den Hafen.
    • Werbung für den Historischen Hafen.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die de Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  6. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht und dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.(Auszug der Vereinssatzung)